Der Prozess gegen Marius Borg Høiby ist noch nicht entschieden. Das Urteil steht aus. Und trotzdem entsteht beim Lesen vieler Berichte bereits ein ziemlich klares Bild davon, wer hier Täter und wer Opfer ist, wer glaubwürdig erscheint und wer nicht. Das ist verständlich. Aber genau darin liegt auch ein Problem.
Denn Strafprozesse sind nicht auf den Gerichtssaal begrenzt. Sie finden auch in der Öffentlichkeit statt. Und manchmal – das ist die unbequeme Wahrheit – beginnen sie dort schon sehr viel früher. Ich weiß das auch deshalb so genau, weil ich selbst lange Teil dieses Systems war.

Der Sog der Dramaturgie
Wenn man über Strafverfahren berichtet, gerät man schnell in eine journalistische Dramaturgie, die fast automatisch entsteht. Es gibt einen Vorwurf, ein mutmaßliches Opfer. Es gibt einen Beschuldigten. Und spätestens mit der Anklage gibt es Details, die Aufmerksamkeit erzeugen. Und es gibt eine Öffentlichkeit, die Antworten will.
Journalismus funktioniert über Relevanz. Und Relevanz entsteht häufig über Zuspitzung. Manchmal durch Bilder. Da ist ein unsympathischer Typ, der Mittelfinger in die Kameras hält und auf dem nächsten Foto im Smoking auf einem roten Teppich steht. Oder mit Geld und Champagner-Flasche prahlt, auf dem anderen Bild eine Waffe gangster-like in die Kamera hält. Solche Bilder – in welchen Situationen auch immer, mit welcher Intention auch immer aufgenommen und veröffentlicht – schaffen ein Klima der Vorverurteilung. Fast jeder Leser scheint ganz genau zu wissen: dieser unsympathische Typ muss schuldig sein.
Das Problem: Strafverfahren funktionieren genau umgekehrt. Dort gilt das Prinzip der Entschleunigung. Der Zweifel. Die systematische Prüfung. Die Möglichkeit, dass Dinge anders waren, als sie zunächst erscheinen. Als Gerichtsreporter habe ich lange damit gehadert. Vor Ort habe ich dabei gesessen, wenn die Staatsanwältin die Anklage verlesen hat: Das wird schon so gewesen sein. Dann kam die teils langwierige Beweisaufnahme. Die Schuld musste erst einmal bewiesen werden…
Natürlich gab es Prozesse, die mit einem Freispruch zweiter Klasse endeten. Einmal, ich werde es nie vergessen, schloss ein Richter, mit dem ich heute noch befreundet bin, die Urteilsbegründung mit den Worten: „Wir haben Sie heute freigesprochen. Aber tun Sie es nie wieder!“ Klar, solche Fälle gab es. Freispruch aus Mangel an Beweisen. Aber manchmal war halt schlicht und einfach nicht dran; viel zu oft stand Aussage gegen Aussage und der Angeklagte tat dem Staatsanwalt nicht den Gefallen, in der Hauptverhandlung doch noch zu gestehen…
Für mich als Berichterstatter war die Arbeitsweise der Juristen spannend und herausfordernd zugleich.
Mediale Logik und rechtsstaatliche Logik sind deshalb nicht immer natürliche Verbündete.
Der Maschinenraum der Berichterstattung
Als ich selbst regelmäßig über Strafprozesse berichtet habe, gab es in den Redaktionen durchaus Diskussionen über genau diese Fragen. Wie weit dürfen wir gehen? Was muss berichtet werden? Wie konkret dürfen wir werden? Wie viel Identifizierbarkeit ist vertretbar?
Und vor allem: Wann berichten wir über ein Opfer – und wann beginnen wir damit, einen Angeklagten öffentlich ein zweites Mal zu verurteilen, noch bevor ein Gericht entschieden hat?
Diese Diskussionen waren keine theoretischen Seminare. Sie fanden ganz praktisch statt. Bei der Frage, welche Details in einen Text kommen. Welche Überschrift vertretbar ist. Welche Informationen weggelassen werden sollten.
In 99 Prozent der Fälle, über die ich damals berichtet habe, wurden die beteiligten Personen anonymisiert. Nicht aus juristischer Angst. Sondern aus einem professionellen Selbstverständnis heraus.
Weil ein Freispruch eben auch bedeutet, dass jemand danach noch ein Leben hat. Und auch nach einer Verurteilung noch Rechte. Klingt komisch – ist aber eine riesige Verantwortung, denen bei Social Media heutzutage immer weniger Menschen gerecht werden.
Denn selbst eine Verurteilung bedeutet nicht automatisch, dass ein Mensch für immer auf seinen schlimmsten Moment reduziert werden sollte.
Die schwierige Balance: Opfer ernst nehmen, Beschuldigte nicht entmenschlichen
Das eigentliche Dilemma liegt woanders. Es ist nicht die Frage, ob man über mutmaßliche Opfer berichtet. Natürlich muss man das. Gerade Gewalt- und Missbrauchsdelikte sind lange genug verschwiegen worden.
Die Herausforderung ist eine andere: Wie berichtet man aus der Perspektive der Opfer, ohne dabei die rechtsstaatlichen Schutzmechanismen für Beschuldigte zu untergraben?
Denn beides ist richtig: Opfer müssen gehört werden. Und Angeklagte haben ein Recht darauf, nicht vorab öffentlich schuldig gesprochen zu werden.
Das klingt banal. In der Praxis ist es alles andere als einfach.
Denn jede emotionale Schilderung erzeugt Wirkung. Jede detailreiche Darstellung erzeugt Bilder im Kopf. Und jedes dieser Bilder ist schwer wieder einzufangen – selbst dann, wenn sich Vorwürfe später relativieren oder anders darstellen.
Wenn Öffentlichkeit selbst Teil des Falls wird
Wie komplex das Zusammenspiel zwischen Medien und Strafverfolgung werden kann, zeigt aktuell auch die Berichterstattung rund um den sogenannten Block-Komplex in Hamburg im Umfeld von Christina Block. Auch dort stellt sich zunehmend die Frage, welche Rolle mediale Aufmerksamkeit selbst im Gesamtgeschehen spielt.
Nicht im Sinne von Verschwörungstheorien. Sondern ganz nüchtern: Was passiert, wenn Fälle durch enorme öffentliche Aufmerksamkeit zusätzlichen Druck erzeugen? Auf Ermittler. Auf Beteiligte. Und auch auf das Umfeld.
Öffentlichkeit kann zur Aufklärung beitragen. Sie kann aber auch Dynamiken verstärken, die mit der eigentlichen Wahrheitsfindung nur noch begrenzt zu tun haben.
Auch das gehört zur Realität moderner Strafverfahren.
Was sich verändert hat
Was sich im Vergleich zu früher deutlich verändert hat, ist die Geschwindigkeit. Früher erschien ein Gerichtsbericht am nächsten Tag in der Zeitung. Heute entstehen Narrative in Echtzeit.
Social Media verstärkt diese Dynamik zusätzlich. Aus Berichterstattung wird schnell Kommentierung. Aus Kommentierung wird Bewertung. Und aus Bewertung wird manchmal faktische Vorverurteilung.
Nicht unbedingt durch klassische Medien allein. Sondern durch das Zusammenspiel aus Medien, Plattformen und öffentlicher Empörung.
Das verändert auch die Verantwortung der Journalistinnen und Journalisten. Vielleicht sogar stärker als früher.
Die unbequeme Selbstkritik
Wenn ich heute mit Abstand auf meine eigene Zeit in der Gerichtsberichterstattung blicke, glaube ich nicht, dass wir damals grundsätzlich falsch berichtet haben. Aber ich glaube, wir haben manchmal zu wenig darüber gesprochen, welche langfristigen Folgen Berichterstattung für Beschuldigte haben kann – selbst dann, wenn juristisch alles korrekt ist und war oder man sich alle Mühe gegeben hat, diesen und jenen zu anonymisieren.
Denn juristisch korrekt heißt nicht automatisch auch verhältnismäßig.
Und manchmal ist das, was rechtlich erlaubt ist, nicht automatisch das, was auch klug oder fair ist.
Diese Selbstkritik gehört für mich zu professionellem Journalismus dazu. Nicht als moralische Geste. Sondern als Qualitätsmerkmal.
Die wichtigste Frage bleibt eine einfache
Vielleicht lässt sich die Verantwortung bei der Berichterstattung über Strafverfahren auf eine einzige Frage reduzieren:
Würden wir genauso berichten, wenn sich der Vorwurf später als nicht haltbar erweist?
Wenn die ehrliche Antwort darauf nein lautet, sollte man zumindest noch einmal über Text, Ton und Details nachdenken. Vor allem über Bilder. Bilder, die im Kopf entstehen und die man (mehr oder weniger aus dem Zusammenhang gerissen) über Beschuldigte und Beteiligte veröffentlicht.
Nicht, um Dinge zu verschweigen. Sondern um Maß zu halten.
Was guter Gerichtsjournalismus leisten sollte
Guter Gerichtsjournalismus sollte weder PR für die Anklage sein noch Verteidigungsschrift für Beschuldigte. Er sollte erklären, einordnen und transparent machen, wo der Stand eines Verfahrens tatsächlich liegt.
Und vielleicht vor allem eines leisten: Die Unsicherheit aushalten.
Denn genau das ist der Kern eines Rechtsstaats. Dass Schuld nicht vermutet, sondern bewiesen werden muss. Und dass Zweifel kein Makel sind, sondern ein Schutzmechanismus.
Am Ende geht es um Macht
Medien haben Macht. Nicht die Macht, Urteile zu sprechen. Aber die Macht, Bilder zu prägen. Ruf zu beschädigen. Stimmungen zu erzeugen.
Diese Macht verpflichtet.
Nicht zu Zurückhaltung um jeden Preis. Aber zu Bewusstsein für die eigene Wirkung.
Vielleicht ist das die wichtigste Lehre aus Jahren der Gerichtsberichterstattung im eigenen Rückblick: Dass es nicht nur darum geht, ob eine Geschichte stimmt. Sondern auch darum, was sie mit den Menschen macht, über die wir sie erzählen.
– Ende –
Exkurs, als PS: Wie sich Dinge manchmal ändern…
Manchmal zeigt sich erst Jahre später, wie sehr sich gesellschaftliche und rechtliche Bewertungen verändern können.
Ein Beispiel, das mir bis heute im Gedächtnis geblieben ist: Vor vielen Jahren berichtete ich über einen damals 21-jährigen Mann aus Bönen, der sich vor dem Amtsgericht Unna verantworten musste, weil er mehrfach Marihuana gekauft hatte. Der Fall war juristisch damals korrekt eingeordnet, die Berichterstattung ebenso. Ich habe ihn anonymisiert – so wie in fast allen Fällen.
Wenn ich heute auf den damaligen Artikel schaue, wird mir bewusst: Heute würde ein solcher Fall in dieser Form wohl gar nicht mehr angeklagt werden. Die rechtliche und gesellschaftliche Bewertung von Cannabis hat sich verändert.
Was bleibt, ist eine einfache Erkenntnis: Berichterstattung ist immer auch ein Kind ihrer Zeit. Umso wichtiger ist es, bei aller Aktualität nie zu vergessen, dass hinter jeder Geschichte ein Mensch steht, dessen Leben noch lange nach der Schlagzeile weitergeht.

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